Wichtig für Sie: Am 11.April wurde die EG- Verordnung 561/2006 im EU Amtsblatt veröffentlicht. Damit müssen die betreffenden Fahrzeuge ab 1.Mai 2006 mit einen digitalen Tachographen zugelassen werden.
Unsere Leistung: Mit unserem Digitalen Tachographendienst, bieten wir Fuhrparkbesitzern eine neue Möglichkeit eines professionellen Flottenmanagements. Da alle Daten in digitaler Form vorliegen, können Sie beispielsweise die Fahrzeiten der Fahrer in deren Arbeitszeitkonten eingehen und entlasten auf diese Weise die Lohnbuchhaltung. Vorhandene Transportreserven lassen sich dadurch besser überblicken und nutzen.
Wir lesen Ihre Daten aus